Steuernews.

Weihnachtswünsche

Besinnliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr 2024!

Liebe Mandant:innen,

mit Blick auf das vergangene Jahr möchte ich mich sehr herzlich bei Ihnen und Euch für das Vertrauen bedanken. Auch im neuen Jahr freue ich mich, Ihnen und Euch bei allen steuerlichen Fragen zur Seite stehen zu dürfen.

Bis dahin wünsche ich erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Start in das neue Jahr 2024!

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Mein Angebot für Sie.

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COACHING

Startup-Beratung

Business-Idee und nun?

Eine Geschäftsidee will sorgfältig durchdacht und ausgearbeitet werden, wobei mit jedem Schritt oftmals mehr Fragen als Antworten verbunden sind.

Deshalb ist es sinnvoll, bereits bei Erstellung des Businessplans einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Für alle Fragen rund um Ihre Geschäftsidee stehe ich gerne als Sparringpartner zur Verfügung. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!

Einkommen-/UmsatzSTEUER

Unterstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen

Sie erstellen Ihre Einkommensteuer- oder Umsatzsteuererklärung selbst, haben aber Fragen? Beispielsweise hinsichtlich der Anschaffung einer Photovoltaikanlage, der umsatzsteuerlichen Behandlung von Vermietungseinkünften oder der Absetzbarkeit von Ausgaben für Ihr Studium oder Ausbildung?

Dabei unterstütze ich Sie gerne!

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Digitalisierung

Prozessberatung

Gerne stehe ich Ihnen für Fragen rund um die Digitalisierung von Prozessen im steuerlichen Bereich zur Verfügung. Hierzu gehören sowohl Prozesse in Ihrem Unternehmen als auch Prozesse zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.

Sie möchten beispielsweise DATEV Unternehmen online oder andere Mandantenportale einsetzen?

Sie benötigen Hilfe bei der Konzeption und Einführung von Prozessen auf der Rechnungseingangs- oder -ausgangsseite?

Sie möchten grundsätzlich wissen, wie Prozesse in Ihrem Unternehmen ablaufen und möchten diese mittels Process Mining erheben?

Steuern auf den Punkt gebracht.

Einkommen-/Umsatz-/
Gewerbe- und Bauabzugsteuer

Photovoltaikanlagen

Steuerliche Grundlagen der Besteuerung von Photovoltaikanlagen inklusive den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022.

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Einkommen-/Umsatz-/
Gewerbesteuer

Vermietung eines
Ferienhauses oder einer Ferienwohnung

Steuerliche Besonderheiten bei der Vermietung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung an wechselnde Gäste.

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Einkommen-/Umsatz-/
Gewerbe- und Bauabzugsteuer

Photovoltaikanlagen

Steuerliche Grundlagen der Besteuerung von Photovoltaikanlagen inklusive den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022.

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Einkommensteuer

Das häusliche Arbeitszimmer

Das häusliche Arbeitszimmer und seine Voraussetzungen inklusive den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022.

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Einkommensteuer

Einkommensteuer-
erklärung für Studierende und Auszubildende

Fragen und wichtige Unterscheidungen, die Studierende und Auszubildende für Ihre Einkommensteuererklärung wissen müssen.

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Auf einen Blick.

Abgabefrist

Umsatzsteuer-
Jahreserklärung 2025

31.07.2026
1
Abgabefrist

Einkommensteuer-
erklärung 2025

31.07.2026
2
Festsetzungsfrist

Letzte Abgabemöglichkeit
für die Einkommensteuer-
erklärung 2021

31.12.2025
3
Kurz Gefasst

Ausgewählte Steueränderungen

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(Geometrisch) Degressive Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (§ 7 Abs. 2 EStG): Wenn diese im Zeitraum vom 01.07.2025 und 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann eine degressive Abschreibung vom jeweiligen Buchwert (Restwert) in Anspruch genommen werden. Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes betragen und 30 % nicht übersteigen. Bei Anschaffung oder Herstellung im Zeitraum zwischen 01.04.2024 und 31.12.2024 darf der Prozentsatz höchstens das Zweifache des linearen AfA-Satzes betragen und 20 % nicht übersteigen. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ist entsprechend zeitanteilig abzuschreiben.
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(Geometrisch) Degressive Abschreibung bei Mietwohngebäuden (§ 7 Abs. 5a EStG): Wenn im Zeitraum vom 01.10.2023 bis 30.09.2029 mit der Herstellung eines Mietwohngebäudes begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen und das Gebäude bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird, kann eine degressive Abschreibung in Höhe von 5 % des jeweiligen Buchtwerts (Restwerts) in Anspruch genommen werden. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ist entsprechend zeitanteilig abzuschreiben.
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§ 7b-Sonderabschreibung (§ 7b EStG): Bei der 7b-Sonderabschreibung wurde der Förderzeitraum vom 31.12.2026 auf den 30.09.2029 verlängert. Begünstigt sind Wohnungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht höher als 5.200 Euro/qm Wohnfläche sind und die Kriterien eines „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllen und dies durch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude nachgewiesen wird. Zu den weiteren Voraussetzungen vgl. § 7b EStG sowie das BMF-Schreiben vom 21.05.2025.
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E-Rechnung (§ 14 Abs. 1 UStG): Ab dem 01.01.2025 sind alle inländischen Unternehmer gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Für den Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen bis zum 31.12.2027. Einzelheiten finden Sie im BMF-Schreiben vom 15.10.2024 sowie im Entwurf vom 25.06.2025.
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Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Freigrenze für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG) auf 1.000 Euro erhöht. Das bedeutet, dass Gewinne aus private Veräußerungsgeschäften steuerfrei bleiben, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 1.000 Euro beträgt (Freigrenze). Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2024.
Publikationen

Zeitschriftenbeiträge

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Schönfeld, P. (2023): KI und die Herausforderungen des Berufsstandes: eine (verpasste) Chance?, in: REthinking: Tax, Jg. 5, Ausgabe 4/2023 (Juli), S. 78-81.
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Schönfeld, P./Schwarz, C./Stein, S. (2024): Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation und Auswirkungen auf ein Tax CMS in: PIStB Praxis Internationale Steuerberatung, Ausgabe 11/2024, S. 325 ff.

Sprechen Sie mich gerne an.

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Steuerberater

Dr. Philipp Schönfeld

E-Mail

philipp.schoenfeld@schoenfeld.tax

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+49 (179) 424 0335

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